Der Service unserer Rechtsanwaltskanzlei
Kolditz & Sehmisch
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Anwältinnen unserer Rechtsanwaltskanzlei Kolditz & Sehmisch werden im Rahmen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte sowohl außergerichtlich wie im gerichtlichen Verfahren für Sie tätig. Wir führen die Korrespondenz mit der Gegenseite und Versicherungen. Auf diese Weise gelingt es uns häufig, bereits vorgerichtlich eine Lösung herbeizuführen. Dies streben wir auch an, denn wir möchten unsere Mandate kompetent, schnell und so kostensparend wie möglich bearbeiten. Lässt sich die Angelegenheit bereits außergerichtlich klären, so sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, sondern müssen sich auch nicht der Belastung eines Gerichtsverfahrens aussetzen. Ist eine vorgerichtliche Klärung im Einzelfall nicht möglich, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.
Inkasso
Für unsere Geschäftskunden übernehmen wir darüber hinaus den Forderungseinzug. Wir mahnen Ihren Schuldner zunächst, wenn eine Rechnung nicht bezahlt worden ist, betreiben aber auch das gerichtliche Mahnverfahren beziehungsweise nach Titulierung der Forderung die Zwangsvollstreckung.
Unsere Mitarbeiter bilden sich auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung regelmäßige fort. So kennen sie stets den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetze und wir können Ihnen eine effektive Durchsetzung des Titels gewährleisten.
Kosten
Welche Kosten für unsere Leistungen anfallen, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Vielmehr hängt die Vergütung im Einzelfall vom jeweiligen Mandat ab. Unsere Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Zivilrechtsstreitigkeiten sind die Gebühren vom Streitwert abhängig.
In Bußgeldsachen und Strafsachen können Rechtsanwälte den Gebührensatz innerhalb eines bestimmten, gesetzlich vorgegebenen Betragsrahmens festlegen. Die Höhe der Gebühr hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Sache sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten ab. Sie kann unter Umständen höher oder niedriger sein als die Regelgebühr.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann es notwendig werden, dass wir mit Ihnen eine gesonderte Gebührenvereinbarung schließen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Bearbeitung der Angelegenheit besonders zeitaufwendig ist und dieser Zeitaufwand durch die gesetzlichen Gebühren nicht angemessen abgegolten wird.
Gerne erstellen wir im Vorfeld für Sie eine Kostenschätzung, wenn Sie nähere Informationen dazu benötigen, welche Kosten im Falle unserer Mandatierung auf Sie zukommen. Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsanwalts zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir beraten Sie selbstverständlich über die Voraussetzungen und Vorliegen dafür und sind Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.
Unterhalten Sie eine Rechtschutzversicherung, klären wir für Sie ab, ob unsere Kosten sowie die Gerichtsgebühren von Ihrer Versicherung übernommen werden. Zu diesem Zweck reichen wir eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ein.
Formulare
Hier finden Sie einige Formulare im PDF-Format als Download